Hilfe für Kinder
und Jugendliche.
Leistungen nach § 27
Hilfen zur Erziehung im SGB VIII
§1, Abs.3 Gewährleistung der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes/Jugendlichen in belasteten Situation Sicherung des Kindeswohls
Auf der Grundlage eines systemischen und lebensraumorientierten Ansatzes biete ich die Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII:
Auf der Grundlage eines systemischen und lebensraumorientierten Ansatzes biete ich die Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII:
- §28 Erziehungsberatung
- §30 Erziehungsbeistandschaft
- §31 Sozialpädagogische Familienhilfe
- §35 intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- offenen Fragestellungen, wie beispielsweise: Welcher Bedarf ist für die Familie/ das Kind/ den Jugendlichen vorhanden oder Wie ist die momentane Situation in der Familie.
- spezifische Fragestellungen wie beispielsweise ist eine SPFH, eine Fremdplatzierung o.ä. die geeignete Hilfe.
